Verfahrenseinstellung im Fall Karlsruhe

Am 16. Oktober 2025, wurde das Verfahren gegen unsere drei Kolleg*innen des Karlsruher Fanprojekts gegen Geldauflagen eingestellt. Wir sind erleichtert darüber, auch weil wir wissen, dass damit eine riesengroße Belastung von ihnen genommen wurde.

Das Team der KOS schaut mit Hochachtung auf das Agieren von Volker, Sophia und Stan, die, getragen von einem außerordentlichen Berufsethos, den Kern der Arbeit der Fanprojekte, nämlich das Vertrauensverhältnis zur Klientel, geschützt haben. Nur darum ging es. Damit haben sie nicht nur die Arbeit aller 71 Fanprojekte in Deutschland geschützt, sondern den Blick darauf gelenkt, dass dieser Aspekt grundlegend für alle Soziale Arbeit ist. Dabei haben sie eigene Nachteile und eine extrem große persönliche Belastung in Kauf genommen.

Es ist vor diesem Hintergrund sehr schön zu sehen, wie groß die Solidarität mit ihnen bundesweit war, nicht nur aus den Fanprojekten heraus, sondern aus der gesamten Profession der Sozialen Arbeit, aus dem Bereich Streetwork über die offene Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu den Opferberatungsstellen. Alle eint die Forderung an die Bundespolitik, endlich diese juristische Schwachstelle zu schließen und die Soziale Arbeit in den Geltungsbereich des § 53 mit einem Recht auf Aussageverweigerung aufzunehmen und sie damit den Kolleg*innen gleichzustellen, die in der Drogenarbeit und in der Schwangerenkonfliktberatung arbeiten.

Mindestens ebenso groß war die Solidarität aus den Fankurven in Deutschland. Von Cottbus nach Kaiserslautern, von Hamburg nach München – überall waren in den Stadien Banner für unsere drei Kolleg*innen zu sehen. Das hat alle in den Fanprojekten sehr gefreut, und ganz besonders natürlich Volker, Sophia und Stan.

Hier findet sich der Link zur Presseerklärung des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht, deren Forderungen sich die KOS uneingeschränkt anschließt.

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